Allgemeine Geschäftsbedingungen Angelika Bäuml 2022

§1 Vertragsgegenstand / Vertragsabschluss

  1. Angelika Bäuml übernimmt für Unternehmen, insbesondere Produktionsgesellschaften, Werbeagenturen, Fotografen und Veranstalter (im folgenden „Kunde“ genannt) die Suche nach geeigneten Locations für die Foto- und/oder Filmproduktion (nachfolgend „Scouting“), stellt dem Kunden Exposés über geeignete Locations aus der bestehenden Locationdatenbank zur Verfügung und vermittelt den Abschluss über eine durch den Kunden ausgewählte Location (nachfolgend „Locationmietvertrag“). Angelika Bäuml bietet ausschließlich Beratungs-, Vermittlungs- und Servicedienstleistungen an.

  2. Sämtliche Leistungen werden ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Vereinbarung im Angebot erbracht. Der Einbeziehung von abweichenden AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

  3. Ein Vertrag mit Angelika Bäuml kommt mit der Bestätigung eines Angebots zustande, das Bestandteil des Vertrags ist. Diese Bestätigung kann schriftlich z.B. per E-Mail erfolgen. Der Vertragsabschluss kann zudem von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtnachweises oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

  4. Liefer- oder Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von Angelika Bäuml zuvor schriftlich bestätigt worden sind.

§ 2 Vertragspartner

Angelika Bäuml tritt nur als Vermittlerin der Locations auf. Angelika Bäuml gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden nur im Namen und im Auftrag des Locationgebers ab. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung sind Vertragspartner des Locationmietvertrages ausschließlich der Locationgeber (Eigentümer, Vermieter, usw.) und der Kunde.

§ 3 Vertragspflichten des Kunden

  1. Angelika Bäuml vermittelt dem Kunden entsprechend dem von ihm genannten Zweck Informationen und Adressen über geeignete Locations und stellt dem Kunden Unterlagen zur Auswahl und einmaligen vorübergehenden Nutzung zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, von einer direkten Kontaktaufnahme mit dem Locationgeber abzusehen, oder sich die Zustimmung dafür einzuholen.

  2. Angelika Bäuml weist darauf hin, dass sämtliche Unterlagen über Locations urheberrechtlich geschützt sind und dem Kunden über den Vertragszweck hinaus keinerlei Nutzungsrechte an diesen Unterlagen eingeräumt werden. Eine Vervielfältigung dieser Unterlagen ist nicht gestattet

  3. Der Kunde verpflichtet sich, die in den Locationunterlagen bzw. Exposés enthaltenen Informationen ausschließlich im Zusammenhang mit den gemäß diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu nutzen und insbesondere Adressdaten und sonstige personenbezogene Daten von Locationgebern nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 4 Vergütung

  1. Alle Leistungen werden zu den im Angebot angegebenen Honorar Preisliste erbracht. Ist eine ausdrückliche Preisregelung nicht erfolgt, gelten die Preise gemäß der jeweiligen aktuellen Preisliste. Spesen, Fahrt- und Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge und/oder Preiskalkulationen sind stets freibleibende und unverbindlich.

  2. Die Vergütung für die vermittlungsunabhängigen Leistungen Scouting, Locationarchiveinsicht, Location-Optionen, Location Besichtigungen werden unmittelbar nach Leistungserbringung fällig und spätestens in Rechnung gestellt, wenn der angegebene Produktionszeitraum verstrichen ist.

  3. Bei Zahlungsverzug hat Angelika Bäuml Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 4,12% p.a. Sofern ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann, ist Angelika Bäuml berechtigt diesen geltend zu machen.

§ 5 Gewährleistung

Angelika Bäuml gewährleistet nicht, dass in Folge des Scouting oder der Auswahl von Locations aus dem Archiv ein Locationvertrag zwischen Locationgeber und Kunde zustande kommt.

§ 6 Haftung

Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistungen, Verletzung von Vertragspflichten, Verschulden bei Vertragsschluss sowie Delikt sind ausgeschlossen soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vorliegt.

Angelika Bäuml haftet zudem für leichte Fahrlässigkeit soweit die Haftung auf der Verletzung von Hauptleistungspflichten (Kardinalspflichten) beruht. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelnden Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.

§ 7 Kündigung

  1. Die Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen (per E-Mail oder Brief).

  2. Kündigt der Kunde den Vertag weniger als 24 Stunden vor Beginn der beauftragten Tätigkeit hat Angelika Bäuml Anspruch auf die Zahlung der Vergütung ihrer bis dahin erbrachten Leistungen, mindestens jedoch auf 50% der vereinbarten Vergütung.

  3. Kündigt der Kunde den Vertag bis zu 24 Stunden vor Beginn der beauftragten Tätigkeit, so hat Angelika Bäuml Anspruch auf Zahlungen der Vergütung ihrer bis dahin erbrachten Leistungen, den bis dahin angefallenen Nebenkosten und Zahlung einer Kompensationsleistung i.d.H. von 25 % des vertraglich vereinbarten Gesamthonorars.

§ 8 Sonstiges

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche der Parteien ist Hamburg. Verträge auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Angelika Bäuml ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und des Auftragsformulars bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht, An die Stelle einer unwirksamen Klausel oder zur Ausfüllung einer Lücke tritt eine wirksame Regelung, die der beabsichtigten Regelung der Parteien am nächsten kommt.

§ 9 Sonderbedingungen für Locationsuche, -vermittlung und Locationarchivnutzung

  1. Optionen auf Locations sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 17.00 h) vor Mietbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung der Location erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.

  2. Festbuchungen von Locations sind für beide Seiten verbindlich. Buchungen von Locations werden jeweils in einem Locationvertrag geregelt.

  3. Vergütung

  1. Die Vergütung für den Fall der Vermittlung einer Location wird fällig nach Abschluss eines durch Angelika Bäuml vermittelten Locationmietvertrages zwischen Locationgeber und Kunden.

  2. In der Vermittlungsgebühr sind die Vergütungen für Optionen und/ oder Besichtigungen der Location enthalten.

  3. Die Vergütung für den Fall der Vermittlung ist ferner für jeden weiteren Abschluss eines Locationvertrages fällig, der zwischen dem Locationgeber und dem Kunden ohne Einschaltung von Angelika Bäuml geschlossen wird, jedoch auf der vorherigen Vermittlungsleistung von Angelika Bäuml beruht (Vergütung für Folgegeschäfte).

  4. Die mit dem jeweiligen Locationgeber vereinbarte Vergütung für die Nutzung der Location ist vom Kunden direkt zu begleichen.

  5. Eine Rückzahlung der Vergütung für Angelika Bäuml im Falle der Auflösung des Locationmietvertrages – sei es durch Kündigung, Wandlung, Rücktritt, einvernehmlicher Aufhebung oder aus anderem Grunde –, der Minderung, der nachträglichen Unmöglichkeit oder dem Wegfall der Geschäftsgrundlage ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Auflösung des Locationmietvertrages aus Gründen, die nicht von einer der beiden Vertragsparteien zu vertreten sind, sowie in Fällen höherer Gewalt.

  1. Gewährleistung

  1. Angelika Bäuml übernimmt im Fall der Vermittlung von Locations aus dem Locationarchiv keine Gewährleistung dafür, dass der Zustand der Locations demjenigen zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés entspricht.

  2. Angelika Bäuml übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass eine Location für den beabsichtigten Zweck geeignet ist oder eine geeignete Location gefunden wird.

§ 8 DSGVO

  1. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO), ist Angelika Bäuml.

  2. Betroffenenrechte:

Unter den angegebenen Kontaktdaten von Angelika Bäuml können folgende Rechte ausgeübt werden:

  1. Auskunft über bei ihr gespeicherten Kundendaten und deren Verarbeitung,

  2. Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,

  3. Löschung der von ihr gespeicherten Kundendaten,

  4. Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern Angelika Bäuml Kundendaten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen darf,

  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung von Kundendaten und

  6. Datenübertragbarkeit, sofern der Kunde in die Datenverarbeitung eingewilligt oder einen Vertrag mit Angelika Bäuml abgeschlossen hat.

Sofern der Kunde Angelika Bäuml eine Einwilligung erteilt hat, kann der Kunde diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

  1. Zweck der Datenverarbeitung: Angelika Bäuml verarbeitet personenbezogene Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Angelika Bäuml gibt persönliche Daten nur an Dritte weiter, wenn:

  1. der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt hat,

  2. die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit einem Kunden erforderlich ist,

  3. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

  4. die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Kunde ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe der Kundendaten hat.

3. Löschung: Angelika Bäuml hält sich an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Angelika Bäuml speichert personenbezogene Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.